Unterweisung von Ersthelfern an
Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED)
Gem. § 4 Abs. 1 BG VO (Grundsatz der Prävention) ist der Unternehmer verpflichtet, seine Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen.
Darunter fällt auch die jährliche Unterweisung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Ersthelferinnen und Ersthelfern am AED. Zu folgende Themen schulen wir Ihre Mitarbeiter und Ersthelfer in dieser Unterweisung, die 2 Stunden umfasst:
- AED-Standorte im Betrieb und Erreichbarkeit der Ersthelfer
- Plötzlicher Herztod, Risikofaktoren, Maßnahmen zur Herz-Lungen-Wiederbelebung und Einsatz eines AED
- Praktische Anwender-Übungen für Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Darüber hinaus dokumentieren wir für Sie die Unterweisung, erinnern Sie an nachfolgende Termine und schulen Ihre Ersthelfer und Ersthelferinnen alle zwei Jahre.
Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Kontaktieren Sie uns:
Mobil: 01525 3728565
E-Mail: ausbildung[at]asb-nordost[.]de
Übrigens:
MV SCHOCKT ist eine Aufklärungsinitiative des ASB zu den Erste-Hilfe-Maßnahmen und dem Einsatz eines AED beim plötzlichen Herzstillstand.
MV SCHOCKT beinhaltet ein modernes und und aktuelles Register der öffentlich zugänglichen AEDs in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses ermöglicht einen schnellen und direkten Zugang der "Defis" in aktuen Notfallsituationen.
Auf der Website www.mv-schockt.de werden diese Daten sowie Informationen rund um das Thema "Plötzlicher Herztod" zur Verfügung gestellt.
Machen Sie mit und registrieren Sie Ihren öffentlich zugänglichen AED, in unserer Datenbank.Dafür folgen Sie einfach diesem Link: www.mv-schockt.de/mitmachen/defi-registrieren/