Unterweisung von Ersthelfern an
Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED)
Gem. § 4 Abs. 1 BG VO (Grundsatz der Prävention) sind Unternehmer:innen verpflichtet, die Arbeitnehmer:innen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen.
Darunter fällt auch die jährliche Unterweisung von Mitarbeitenden sowie Ersthelferinnen und Ersthelfern am AED. Zu folgenden Themen schulen wir Ihre Mitarbeitenden und Ersthelfer:innen in dieser Unterweisung, die 2 Stunden umfasst:
- AED-Standorte im Betrieb und Erreichbarkeit der Ersthelfer:innen
- Plötzlicher Herztod, Risikofaktoren, Maßnahmen zur Herz-Lungen-Wiederbelebung und Einsatz eines AED
- Praktische Anwender-Übungen für Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Darüber hinaus dokumentieren wir für Sie die Unterweisung, erinnern Sie an nachfolgende Termine und schulen Ihre Ersthelfer und Ersthelferinnen alle zwei Jahre.
Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren? Kontaktieren Sie uns:
Mobil: 01525 3728565
E-Mail: ausbildung[at]asb-nordost[.]de
Übrigens:
ASB SCHOCKT - Die App für Ersthelfer:innen-Alarmierung und Defi-Standorte
(Achtung: Alarmierung nur da verfügbar, wo Kooperationen mit den jeweiligen Leitstellen bestehen)
Der plötzliche Herztod ist die Todesursache Nr. 1 in Deutschland. Für ein Überleben ohne Folgeschäden sind die ersten Minuten entscheidend. Doch was passiert, bis der Rettungswagen vor Ort ist?
ASB SCHOCKT alarmiert registrierte Ersthelfer:innen in der Nähe, navigiert sie zum Einsatzort und leitet bei Bedarf bis zur Ankunft der Rettungskräfte bei der lebensrettenden Ersten Hilfe an.
Außerdem zeigt ASB SCHOCKT den Standort des nächsten Defis an. Gemeinsam mit tausenden ehrenamtlichen Helfer:innen schafft der ASB ein deutschlandweites Defi-Kataster.
Alle Infos dazu finden Sie auf der Website www.asb-schockt.de