Leistungsbeschreibung für das ambulante Angebot
Schulbegleitung / Integrationshilfe nach SGB III, SGB VIII und SGB XII
Rechtsgrundlage
Die Integrationshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder/ Jugendliche ist eine differenzierte Leistung des ASB RV NORD-OST e.V. Der gesetzliche Anspruch auf Eingliederungshilfe kann sich aus folgenden Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) ergeben:
- SGB VIII § 27 Hilfe zur Erziehung
- SGB VIII § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
- SGB VIII § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder
- SGB VIII § 36 Mitwirkung Hilfeplan
- SGB III § 39 Personenkreis und Aufgabe der Eingliederungshilfe für Behinderte
- SGB III § 40 Abs. 1 Nr.3 Maßnahmen der Hilfe; Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung
- SGB III § 47 Bestimmungen über die Durchführungen der Hilfe
- SGB XII § 53 Leistungsberechtigte und Aufgabe
- SGB XII § 54 Leistungen der Eingliederungshilfe
- SGB IX § 2 Behinderung
Allgemeine Beschreibung
Schulbegleitung wird bei Bedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe gewährt.
Kinder oder Jugendliche haben einen gesetzlichen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn z. B. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Die Schulbegleitung, z. B. durch Integrationshelfer, unterstützt und begleitet Schüler und Schülerinnen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert oder von Behinderung bedroht sind, bei Bedarf im Schulalltag in Regel- oder Förderschulen.
Pädagogisch bedeutsam für den betroffenen Kreis von Kindern und Jugendlichen ist:
- ein oft sehr individuelles Persönlichkeits- und Leistungsprofil
- ein hoher Bedarf an individueller Orientierungsgebung
- ein hoher Bedarf an Dialogangeboten und Begleitung zum Aufbau eines Vertrauens gegenüber der Welt.
Wesentliche Zielsetzungen der Schulbegleitung sind die Unterstützung in lebenspraktischen Bereichen (z.B. bei körperlich-/geistiger Behinderungen: Toilettengang, An- und Ausziehen, Essen) und bei der Bewältigung der schulischen Anforderungen. Übergeordnetes Ziel ist es, durch stetige Fortentwicklung die Begleitung durch Integrationshelfer letztendlich entbehrlich zu machen.