Unsere Eingliederungshilfe...
...bietet Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit erhöhtem Förderbedarf eine Unterstützung in Form einer Einzelbetreuung in Schulen, Kindergärten und Horten.
Unsere Integrationshelfer:innen erleichtern jungen Menschen mit Beeinträchtigung die Teilhabe am Klassen- und Schulgeschehen, um eine größtmögliche Selbstständigkeit und soziale Integration zu realisieren.
Was macht die Eingliederungshilfe?
Wir begleiten und unterstützen Kinder und Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf im Schulalltag ganzheitlich und individuell.
Unsere Integrationshelfer:innen erleichtern jungen Menschen mit Beeinträchtigung die Teilhabe am Klassen- und Schulgeschehen und auch im Kita- und Hortalltag.
Dank der Einzelbetreuung können die Schülerinnen und Schüler ihren Alltag möglichst selbstständig meistern und gleichberechtigt in allen Schulen zu lernen.
Die Aufgaben der Schulbegleitung richten sich nach den spezifischen Voraussetzungen des Kindes sowie den Gegebenheiten der Kita, Schule oder Hort. Sie werden individuell angepasst.
Welche Unterstützung bieten wir?
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Orientierung im Schul, Hort- und Kitaalltag
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Hilfe in lebenspraktischen Dingen
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Unterstützung bei Arbeits- und Lernverhalten
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Emotionale und psychische Hilfestellung
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Förderung sozialer Interaktion und Kommunikation
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Fallbezogene Beratung der Eltern, z.B. bei der Wahl der geeigneten Schulform
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Hilfe beim Antrag auf Eingliederungshilfen
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Unterstützung bei Gesprächen mit Lehrkräften
Wer hat Anspruch auf eine/n Integrationshelfer:in?
Der Anspruch auf eine inklusive Beschulung ist in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen von 2009 in Artikel 24 festgehalten.
In Deutschland unterscheidet sich die rechtliche Grundlage nach der Art der Beeinträchtigung:
Für Kinder und Jugendliche mit (drohender) geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigung gilt die Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX i.V.m. § 75 SGB IX.
Für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Beeinträchtigung gilt die Eingliederungshilfe gemäß §§ 77 i.V.m. 35a SGB VIII.
Wo findet die Begleitung statt?
Eine Eingliederungshilfe kann grundsätzlich in allen bestehenden Schulformen und Kindertagesstätten und Horten gewährt werden.
Der ASB RV NORD-OST e.V. betreut Kinder und Jugendliche in den Einrichtungen des Landkreises Vorpommern-Rügen.