Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Der ASB Regionalverband NORDOST e.V. folgt der freiwilligen Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und veröffentlicht deren Vorgaben entsprechend folgende Angaben:
Initiative Transparente Zivilgesellschaft
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Name:
Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband NORD-OST e.V.
Sitz:
Stralsund
Anschrift:
ASB Regionalverband NORD-OST e.V.
Robert-Bosch-Straße 12
18437 Stralsund
Gründungsjahr:
1990
2. Selbstverständnis, Ziele und Satzung
Der ASB Regionalverband NORD-OST e.V. ist in der Rechtsform eines eigetragenen Vereins tätig. Er gehört als Mitglied des PARITÄTISCHEN Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. zu den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Dachverbände unseres Vereins sind der ASB-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern sowie der ASB-Bundesverband.
Der Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband NORD-OST e.V. fühlt sich als mildtätiger und gemeinnütziger Verein unmittelbar dem Sozial- und Gemeinwohl verpflichtet. Dabei ist der Verein stets bemüht Menschen aller Altersstufen unabhängig von Konfession, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht und sozialem Stand bei der Bewältigung täglicher Lebensaufgaben zu unterstützen. Hierzu gehört auch die konfessionell unabhängige Betreuung Sterbender und ihrer Angehörigen.
Der ASB ist Hilfsorganisation und Wohlfahrtsverband. Seine Aufgabengebiete sind die Hilfe bei Not- und Unglücksfällen, die Wohlfahrtspflege, das Gesundheitswesen und die Jugend- und Familienhilfe sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung in diesen Bereichen.
Zu den Aufgaben des Regionalverbandes auf regionaler Ebene gehören insbesondere:
- Pflege und Stärkung der sozialen Verantwortung in der Bevölkerung und Förderung des Ehrenamtes, der ehrenamtlichen Mitarbeit und des bürgerschaftlichen Engagements
- Unterstützung in Not und Gefahr geratener Menschen, z. B. durch Unglücke, Katastrophen und Notfälle
- Unterstützung von Menschen, die wirtschaftlich hilfsbedürftig sind
- Weiterentwicklung aller Zweige der sozialen Arbeit
- Planung, Durchführung und Betrieb von ambulanten, teilstationären und stationären Sozialen Diensten und Einrichtungen sowie betreuter Wohnformen
- Beförderung körperlich oder geistig Behinderter in Spezialfahrzeugen oder mit Begleitpersonen
- Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe
- Planung, Durchführung und Betrieb von Kinder- und Jugendübernachtungsstätten
- Förderung der Bildung und Erziehung auf der Grundlage der Schullandheimpädagogik
- Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge außerhalb und innerhalb des Familienverbandes
- Organisation und Durchführung von Maßnahmen der Jugend- und Familienfreizeiten und Völkerverständigung
- Förderung und Durchführung von Maßnahmen der Gesundheitsvor- und Fürsorge sowie der aktiven Erholung durch Sport und Spiel bei Schullandheimaufenthalten, Ferienfreizeiten und Ferienerholungspflege
- Übernahme von Aufgaben im Gesundheitswesen
- Durchführung von Erste Hilfe-Breitenausbildungen
- Aus-, Fort- und Weiterbildung in allen Aufgabengebieten der ASB Öffentlichkeitsarbeit
- Vertretung und Repräsentation des ASB auf kommunalpolitischer Ebene und in sonstigen Verbänden
- Betreuung von Asylsuchenden, Flüchtlingen und Aussiedlern
- Betreuung körperlich und psychisch behinderter und sozial benachteiligter Kinder und Erwachsener
- Übernahme von Aufgaben in der Auslandshilfe des ASB in Abstimmung mit dem Landes- und Bundesverband
- Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung der Aufgaben, auch für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke
Die vollständige Satzung ist als Anlage beigefügt.
Die Corporate Governance Regelungen für den ASB-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. und der regionalen Gliederungen des ASB in Mecklenburg Vorpomm ist als Anlage beigefügt.
Die Richtline des ASB Deutschland e.V. zum Umgang mit menschenfeindlichen & rechtsextremen Positionen und Parteien, unmittelbar verbindlich für den ASB-Bundesverband, die ASB-Landesverbände und die regionalen ASB-Gliederungen, ist als Anlage beigefügt.
3. Finanzamt
Wir sind aufgrund unserer mildtätigen und gemeinnützigen Zwecksetzung im Sinne der §§ 51 ff. AO, nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Stralsund
Steuernummer 082/141/01395 vom 30.12.2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG von der Körperschaftsteuer befreit.
4. Name und Funktion der Entscheidungsträger
Das höchste Entscheidungsgremium des ASB Regionalverbandes NORD-OST e.V. ist die Mitgliederversammlung.
Sie wählt die Mitglieder des Vorstandes, nimmt den Jahresabschluss entgegen und entlastet den Vorstand.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Regionalverbandes eigenverantwortlich und gewissenhaft auf Grundlage der Satzung. Die Tätigkeit des Vorstandes liegt in der strategischen Führung des Regionalverbandes. Er übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Die Geschäftsführung ist zuständig für die operative Gesamtleitung der Einrichtungen und Dienste des Regionalverbandes. Sie übt ihre Tätigkeit hauptamtlich aus, gemäß § 30 BGB (Besondere Vertreter).
Dem Vorstand gehören an:
Herr Wolfgang Amler, Vorsitzender
Herr Uwe Rohde, stellvertretender Vorsitzender
Herr Sascha Linke, Mitglied
Frau Eva Burmeister, Mitglied
Kontrollkommision
Frau Gerlinde Jakob
Frau Heike Voigt
Geschäftsführung
Herr Jens Brauer
5. Bericht über die Tätigkeit unserer Organisation
Darstellung des Geschäftsverlaufs im Geschäftsjahr 2024
Nach der Konsolidierung ist vor der Konsolidierung!
Der organisatorische Aufbau des Vereins gliedert sich unverändert in die drei Hauptbereiche
betrieblicher Kerntätigkeit:
- Pflege und Wohnen,
- Rettungsdienst sowie
- Kinder- und Jugendhilfe und Flüchtlingshilfe.
Ergänzt werden diese Bereiche durch den spenden- und beitragsfinanzierten Ehrenamtsbereich sowie den vereinsglobalen Gemeinkostenbereich der Zentralen Dienste.
Mit dem dritten Quartal des Geschäftsjahres zeichneten sich über das Normalmaß hinausgehende Steigerungen der Personalaufwendungen durch tarifbedingte Änderungen ab dem Beginn
des Folgejahres ab. Siehe dazu Punkt 4 Absatz 1 in diesem Bericht. Im vierten Quartal des Geschäftsjahres verzeichneten wir den Bruch der "Ampelkoalition" auf Bundesebene. Wir haben
diese Auflösung umgehend als weiteren Indikator für eine in naher Zukunft noch einsparwilligere öffentliche Hand gedeutet. Die öffentliche Hand ist die maßgebliche Refinanzierungsquelle
aller Leistungserbringung der hauptamtlichen, betrieblichen Kerntätigkeit des Vereins. Somit standen spätestens ab dem zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres folgende drei Punkte im Fokus
unserer unmittelbaren erfolgs- und finanzwirtschaftlichen Zielstellung:
- schnellstmögliche Sicherung einer mindestens vollkostendeckenden Preisgestaltung für das Folgejahr,
- kurzfristige Schonung der Liquiditätslage für das Folgejahr,
- kurz- bis mittelfristige Vermeidung einer stark ausschlagenden Erfolgsentwicklung ins Defizitäre für die Folgejahre.
Mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 572 T€ haben wir dafür im Geschäftsjahr 2024 solide Grundlage gelegt. Die folgende Analyse der Erfolgsentwicklung der einzelnen Geschäftsbereiche
gibt Auskunft über die wesentlichen Treiber dieses hervorragenden Ergebnisses.
Zentrale Dienste
Die vereinsglobalen Gemeinkosten des Vereins stiegen im Vergleich zum Vorjahr 2023 um 217 T€ auf 1.242 T€. Einserseits minderten Zuwendungen in Höhe von 200 T€ des ASB-Landesverbandes M-V im Geschäftsjahr 2023 die Gemeinkosten des Vereins signifikant, außerordentlich und einmalig. Andererseits wuchsen die Personalaufwendungen und sanken die Gebäudekosten im Vergleich zum Vorjahr im Geschäftsjahr 2024. Tarifliche Entgeltbindung sowie personeller Aufwuchs im Teilbereich des Technischen Dienstes sind maßgebliche Faktoren für das Anwachsen der Personalaufwendungen. Effektivitätserhöhungen im Bereich der Gebäudeinstandhaltung sind wesentlich für fallende Aufwendungen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Kostenniveau des Geschäftsjahres 2024 nach außerordentlichen Effekten im Vorjahr die reale Kostensituation der Zentraldienste widerspiegelt. Tarifbedingte Erhöhungen der Personalaufwendungen bleiben relevant. Abschließend verweise ich auf die Abtretung unserer Geschäftsanteile eines ASB-Nachbarverbandes an den ASB-Landesverband M-V im Geschäftsjahr 2024. Die Abtretung war liquiditätsmehrend, nicht aber erfolgswirksam.
Verein und Freiwilliges Engagement (inkl. Fahrdienst)
Der ehrenamtliche Bereich erzielte im Geschäftsjahr 2024 einen Überschuss in Höhe von 75 T€. Im Vergleich zum Vorjahr stellt dies eine Ergebnisverbesserung von 36 T€ dar. Das gesamte ehrenamtliche Leistungsspektrum des Vereins ist somit auskömmlich durch Spenden und Mitgliedsbeiträge sowie teilweise Umsatzerlöse aus erbrachten Leistungen refinanziert.
Pflege und Wohnen
Die Erfolgsaufholung des Bereiches Pflege und Wohnen ist im Geschäftsjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr gewaltig jedoch begründbar ausgefallen. Das Bereichsergebnis stieg um annähernd das 50-fache. Konnte im Vorjahr ein Überschuss in Höhe von 14 T€ über den gesamten Geschäftsbereich erzielt werden, so belief sich dieser im Berichtsjahr auf 669 T€. Im Folgenden eine kurze Aufzählung der wichtigsten Einflussgrößen.
Zuvorderst ist eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 332 T€ im Teilbereich der ambulanten Pflege zu verzeichnen. Im Geschäftsjahr 2024 konnte ein Überschuss in Höhe von 536 T€ erreicht werden. Dabei geht die Hälfte der Erfolgsverbesserung auf „verzögerte“ SGB-V-Leistungserstattung seitens der Krankenkassen aus dem Geschäftsjahr 2023 zurück, während die andere Hälfte durch Absatzerhöhungen begründet ist. Für die existenznotwendigen Preisanpassungen im Anwendungsbereich des SGB V war allerdings eine Entscheidung der Schiedsstelle gem. § 111b SGB V notwendig. Die Schiedsstelle befasst sich gegenwärtig mit der Beurteilung eines ebenfalls ausstehenden Entgelterhöhungsverlangens für das Berichtsjahr. Als Leistungserbringer in der Pflege stehen wir nunmehr seit Jahren vor der Herausforderung eine tarifliche bzw. tarifähnliche Vergütung des Pflegepersonals[1] bei gleichzeitiger „chronischer Klammheit“ der Kranken- und Pflegekassen[2] sicherzustellen. Siehe auch Punkt 2.1 im vorliegenden Lagebericht.
Weiterhin konnten im Teilbereich Senioren-WG durch massive Preisanpassungen und effizienten Personaleinsatz Ergebnisverbesserungen zum Vorjahr in Höhe von 206 T€ erzielt werden. Im Teilbereich der teilstationären Pflege (Tagespflege) konnte im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls durch Optimierung des Personaleinsatzes eine Erfolgsverbesserung in Höhe von 76 T€ erreicht werden. Allerdings widerspiegelt der Personaleinsatz in der teilstationären Pflege auch deutlich die angespannte Situation der Arbeitskraftgewinnung. Im Teilbereich des Vermietungsgeschäfts des altersgerechten Wohnens führten Instandhaltungs- und Investitionsaufschiebungen zu einer besseren Erfolgssituation. Diese darf aufgrund des Aufschiebe-Effektes als vorübergehend betrachtet werden.
[1] gem. § 72 Abs. 3a SGB XI sind Pflegeinrichtungen seit September 2022 de jure verpflichtet tarifliche oder tarifähnliche Gehälter zu zahlen, wollen sie nicht ihre Versorgungsverträge verlieren.
[2] Ein sporadisches Verfolgen der Nachrichten ist vollkommen ausreichend, um die Lage der Sozialversicherungsträger annähernd korrekt einschätzen zu können.
Rettungsdienst
Dieser Geschäftsbereich steht aufgrund des geltenden Kostenerstattungsprinzips in Fragen der angemessenen Preisgestaltung und des „effizienten“ Personaleinsatzes am geringsten unter dem Druck der Branchen- und Marktentwicklung. Wenngleich das Risiko gestörter Leistungserbringung durch europaweite Ausschreibung des Leistungsangebots eine nennenswerte Erhöhung erfährt. Die im Berichtsjahr vorgesehene Ausschreibung aller erbrachten Leistungen des Bereichs hat sich auf das Folgejahr verschoben. Im Geschäftsjahr trug der Geschäftsbereich mit einem stabilen Jahresnettoertrag in Höhe von 300 T€ weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten der Zentraldienste bei. Auch hier sind seit Jahren „Verzögerungsversuche“ der Kostenerstattung von Seiten der Kostenträger[1] zu beobachten.
[1] Hier Krankenkassen, da die Leistungserbringung in den Anwendungsbereich des SGB V fällt.
Kinder- und Jugendhilfe und Flüchtlingshilfe
In diesem Geschäftsbereich konnte die Erfolgssituation unerwartet um 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verbessert werden. Der Überschuss des Bereichs belief sich im Berichtsjahr auf 769 T€. Geplante Erfolgssteigerungen in den Teilbereichen Eingliederungshilfe und Kindertagesstätten sorgten für Überschüsse in Höhe von 474 T€. Konnten in der Eingliederungshilfe durch konsequente Maßnahmen der Preisanpassung die Überschüsse verdoppelt werden, so sind durch effizientere Auslastungsmaßnahmen die Belegungsplätze in den Kindetagesstätten gestiegen. Ein erwarteter Umsatzrückgang im Bereich der dezentralen Flüchtlingshilfe für überwiegend ukrainische Flüchtlinge fand im Berichtsjahr hingegen nicht statt.
6. Personalstruktur
Zur Aufzeigung des strukturellen Aufbaus ist ein Organigramm des Vereins als Anlage beigefügt.
Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeiter betrug:
2024 - 259 Mitarbeitende
2023 - 253 Mitarbeitende
2022 - 274 Mitarbeitende
2021 - 268 Mitarbeitende
2020 - 269 Mitarbeitende
7. Mittelherkunft und 8. Mittelverwendung
Nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über unsere Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanz
9. Mitgliedsverbände/ Tochtergesellschaften
Der ASB Regionalverband NORD-OST e.V. ist eine eigenständige Organisation. Wir haben weder Mitgliedsverbände noch Tochtergesellschaften. Unser Verbandsgebiet umfasst in etwa den Kreis Vorpommern-Rügen.
10. Zuwendungen
Der ASB Regionalverband NORD-OST e.V. erhält von folgenden juristischen oder natürlichen Personen jährliche Zuwendungen, die mehr als zehn Prozent der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen:
Landkreis Vorpommern-Rügen mit 71%.